Kryptowertpapiere
Mehr als 50% der Kunden planen Kryptowertpapiere zu emittieren
Kryptowertpapiere - die Zukunft des digitalen Handels. Wie das elektronische Wertpapiergesetz (eWpG) die privaten Kapitalmärkte verändert.
17. Dezember 2021
Am 10. Juni 2021 ist das Gesetz zu elektronischen Wertpapieren (eWpG) in Kraft getreten. Damit wird die rein digitale Emission von Wertpapieren erstmals möglich. Da wir bei Cashlink gespannt auf diese regulatorische Änderung gewartet haben, waren wir neugierig, wie der Markt dieses neue Gesetz wahrnimmt. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass mehr als 50% unserer Kunden Interesse an Kryptowertpapieren und deren Anwendungsfällen zeigten. Aber was ist mit Security Tokens?
Da Security Tokens in den letzten Jahren zahlreich eingesetzt wurden, stellt sich die Frage: Was ändert sich eigentlich durch das neue Gesetz? Unterscheiden sich Kryptowertpapiere wesentlich von STOs?
Zunächst sollten Kryptowertpapiere und Security Tokens definiert werden.
Kryptowertpapiere sind in ein Kryptowertpapierregister eingetragene elektronische Wertpapiere und damit eine Unterart elektronischer Wertpapiere (§ 4 Abs. 3 eWpG). Es kann sowohl als Gesamt- emission durch eine Sammeleintragung als auch im Wege einer Einzeleintragung ausgegeben werden.
- Security Token hingegen sind tokenisierte Vermögensanlagen, die geltenden Regularien für Wertpapiere entsprechen sollen. Sie sind also behördlich abgesegnete Wertpapiere in Tokenform.
Kryptowertpapiere und Security Tokens im direkten Vergleich
Dieses Whitepaper geht den Unterschieden auf 25 Seiten in vier Teilen nach: Struktur, Handelbarkeit, Regulatorik und Zukunftsaussichten beider Wertpapiere. Wir haben zahlreiche Experten zu diesen Themen befragt (u.a. die renommierte Anwaltskanzlei Annerton) und am Ende eine umfassende Arbeit erstellt, die alles abdeckt, was Sie über das neue Wertpapiergesetz sowie die Unterschiede zwischen Kryptowertpapieren und Security Tokens wissen müssen.
Das waren die Ergebnisse in Kurzform:
Die Anforderung des neuen Gesetzes, dass die Wertpapiere von der BaFin reguliert werden müssen, hat dazu geführt, dass die technischen Voraussetzungen im Vergleich zu Security Tokens strenger geworden sind. Mit der Notwendigkeit, z.B. einen KYC-Prozess in den Zeichnungsprozess zu integrieren, erhalten Emittenten und Investoren ein neues Maß an Sicherheit bei ihrer Transaktion. Dies und andere neue regulatorische Anforderungen erfordern eine Änderung des technologischen Aufbaus von Security Tokens.
Neue Vorschriften zur Haftung, Handelbarkeit und Transparenz verändern die Möglichkeiten von Kryptowertpapieren im Vergleich zu Security Tokens grundlegend, insbesondere mit Blick auf die privaten Kapitalmärkte – und eröffnen hier unzählige neue Anwendungsfälle.
Die Regulatorik ist einer der am stärksten betroffensten Stellen, da durch das Gesetz eine neue Art der Registerführung ermöglicht wird, was letztendlich zu regulierteren Prozessen führt. Denn mit dem neu eingeführten Kryptowertpapier wurde auch ein neues Register ins Leben gerufen – darunter das Kryptowertpapierregister. Da bei tokenisierten Wertpapieren Verkehrsschutz und rechtssicherer Erwerb gewährleistet werden muss, ist es gerade für den Sekundärmarkt zwingend erforderlich, die Papierurkunde adäquat zu ersetzen, nämlich durch einen Eintrag in das Register basierend auf der Blockchain Technologie. Damit hat der Gesetzgeber nunmehr die Voraussetzungen für ein mit dem Grundbuch vergleichbares Register geschaffen. Hierdurch greift der Gutglaubensschutz, welcher Emittenten und Anlegern endlich eine sichere Handelsebene bietet, insbesondere für den Handel am Sekundärmarkt.
Kurzfristig betrachtet mag die Entwicklung von dem Security Token und dem Kryptowertpapier sehr ähnlich aussehen, aber wenn man fünf bis zehn Jahre in die Zukunft blickt, ändert sich das Bild komplett. In einem Interview mit Dorette Daume erzählt sie von potenziellen Entwicklungschancen und erläutert des Weiteren vier spezifische Punkte, welche für die zukünftige Gesetzesentwicklung weiterhin berücksichtigt werden sollten. Eines der Punkte handelt von der Klarstellung der Verwahrung. Denn dem Markt ist bisher noch unklar, ob man eine Depotlizenz zur Verwahrung von Kryptowertpapieren benötigt oder nicht. Bis hin zum letzten Punkt, wo sie über das europaweite Potenzial eines DLT-basierten Kapitalmarkts spricht. Denn da die EU das Potenzial dezentraler Systeme für die Finanzlandschaft erkannt hat, ist es nur eine Frage der Zeit, bis wir vollständig DLT-basierte Kapitalmärkte erreichen werden.
Da das Thema elektronische Wertpapiere aufgrund des gerade erst verabschiedeten Gesetzes noch relativ neu ist, möchten wir mit diesem Whitepaper den Lesern ein allgemeines Verständnis dafür vermitteln, wie das eWpG die deutsche Finanzlandschaft mit der Einführung von Kryptowertpapieren grundlegend verändert.
Wenn Sie wissen möchten, warum sich so viele Akteure für das Gesetz über elektronische Wertpapiere interessieren, registrieren Sie sich unten, um noch heute Ihr eigenes Exemplar des Whitepapers zu erhalten.
Starten Sie jetzt mit elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG – Emittieren Sie mit Cashlink Ihre Kryptowertpapiere
Mit dem Gesetz für elektronische Wertpapiere werden mit Zentralregisterwertpapieren und Kryptowertpapieren eine neue Registerführung für Wertpapiere ermöglicht, was ultimativ zu digitaleren, schnelleren und kosteneffizienteren Prozessen am Kapitalmarkt führt. Somit schafft es Deutschland die Attraktivität des Finanzstandortes zu halten und zu stärken.