EXPERT INTERVIEW

Die Chance für Investmentplattformen: Im Gespräch mit Effecta

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Benedikt Scheungraber
April 27, 2020
Interview mit Effecta

Tobias Hirsch ist Geschäftsführer der Effecta GmbH, einem Dienstleister für die Finanzwirtschaft. Als Haftungsdach für Finanzmakler*innen, Industrieemittierende, Investmentplattformen und Zweitmakler*innen bietet Effecta zahlreiche Lösungen im Hinblick auf Anlagevermittlung und Anlageberatung. Wer Effecta nutzt, benötigt keine eigene KWG-Lizenz und handelt dennoch rechtskonform. Im Gespräch mit Geschäftsführer Tobias Hirsch haben wir die Chancen von digitalen Wertpapieren für Investmentplattformen identifiziert und werfen einen ausgiebigen Blick auf regulatorische Fallstricke.

Cashlink: Lieber Herr Hirsch, wir freuen uns sehr, dass Sie heute als Interviewpartner unsere Fragen beantworten. Stellen Sie sich und Ihr Unternehmen Effecta doch einmal kurz vor.

Tobias Hirsch: Die Effecta GmbH ist ein Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 32 KWG. Wir besitzen die Erlaubnis für die Anlageberatung und Anlagevermittlung. Dabei sind wir selber nicht in der Vermittlung und Beratung von Wertpapieren tätig, sondern wir stellen die Erlaubnistatbestände anderen Unternehmen zur Verfügung. Dies wird ermöglicht durch eine Bereichsausnahme im Kreditwesengesetz (KWG). Die sogenannten vertraglich gebundenen Vermittler sind dann gemäß § 2 (10) KWG im Namen und auf Rechnung der Effecta GmbH tätig. Die Effecta konzentriert sich bei dieser Form der Dienstleistung auf das Wohlverhalten der Haftungsnehmenden im Vertriebsprozess, d. h. wir überwachen die Einhaltung der u.a. aufsichtsrechtlichen und geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebenden. Da wir uns bereits seit 2015 mit Crowdinvesting-Plattformen beschäftigen und mit diesen medienbruchfreie online-basierte Prozessabläufe organisiert haben, waren wir in den letzten Jahren in der Lage, diese Prozesse mit den unterschiedlichsten Plattformen weiterzuentwickeln. Heute dürften wir mit ca. 15 Crowdinvesting-Plattformen Marktführer in diesem Segment sein.

Cashlink: Durch die Blockchain-Technologie hat die sogenannte „Fractional Ownership” stark an Aufmerksamkeit gewonnen. Sie macht insbesondere neue Formen von Investitionen attraktiv, deren Abdeckung zuvor ökonomisch unattraktiv war. Als Folge dessen sprießen zahlreiche Investmentplattformen aus dem Boden, die Endverbrauchenden einfache und aussichtsreiche Investments in Immobilienanteile, Startup- und Mittelstands-Beteiligungen anbieten. Warum benötigen solche Investmentplattformen ein Haftungsdach?

Tobias Hirsch: Der Vertrieb von Finanzinstrumenten ist in Deutschland reguliert. Ohne eine behördliche Genehmigung darf niemand gewerbsmäßig Finanzinstrumente vertreiben oder in diesen beraten. Für den Vertrieb von einer Reihe von Finanzinstrumenten, den sogenannten Vermögensanlagen, reicht eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Als Vertrieb gemäß § 34f GewO dürfen u.a. Nachrangdarlehen vermittelt und beraten werden. Die bisherigen Crowdinvesting-Plattformen bedienen sich überwiegend dieser Erlaubnis. Wollen sie aber auch Wertpapiere vertreiben, reicht die Erlaubnis nach der Gewerbeordnung nicht mehr aus. Die BaFin hat im Jahr 2019 neuartige, mit Hilfe der Blockchain erschaffene Finanzprodukte als Wertpapiere eingestuft, wenn diese handelbar, übertragbar und wertpapierähnliche Eigenschaften besitzen. Somit fallen in der Regel alle Security Tokens unter den Wertpapierbegriff. Wertpapiere dürfen ausschließlich von Unternehmen vertrieben werden, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz besitzen. Diese Erlaubnis stellt höhere Anforderungen an die Qualifikation der Geschäftsleitung und auch an die Organisation selbst. Viele Plattformen bedienen sich somit eines „Haftungsdaches“, dass die Erlaubnis unter recht strikten Bedingungen quasi „verleiht“.

Cashlink: Welche Rolle spielt ein Haftungsdach?

Tobias Hirsch: Die Plattform bedient sich eines Finanzdienstleistungsinstitutes, dass die gesetzlichen Vorgaben überwacht. In der Effecta haben wir das mit den Plattformen in der Form gelöst, indem wir uns miteinander vernetzen. Die Abläufe auf den Plattformen werden an uns übergeben, kontrolliert und an die Plattformen zurückgegeben. Danach erfolgt die Annahme der Zeichnungen durch die emittierende Gesellschaft. Die Prozessarchitektur ist nicht ganz trivial und erfordert doch eine gemeinsame Anstrengung in der Entwicklung. Hier kommen jetzt die Vorteile von IT-Unternehmen wie Cashlink zum Tragen. Mit Cashlink haben wir intensiv über Monate Standard-Prozesse definiert und aufgesetzt. Investmentplattformen, die diese Abläufe noch nicht selber umgesetzt haben, können sich sehr einfach der Technologie eines Unternehmens bedienen, welches White-Labeling anbietet. Somit haben Unternehmen – nahezu „Plug and Play“ – einen mit der Effecta abgestimmten Vertriebsprozess.

Cashlink: Was sollten solche Investmentplattformen dringend beachten?

Tobias Hirsch: Mir ist da eine Sache recht wichtig. In der heutigen Zeit kommt es immer mehr auf die UX, die Nutzerfreundlichkeit an. Dabei tritt manchmal der sachliche Blick auf das zu vertreibende Produkt in den Hintergrund. Dies aber ist bei dem Erwerb von Finanzprodukten extrem wichtig. Die Anlegenden sollten bei aller Nutzungsfreundlichkeit immer die Möglichkeit haben, objektiv und sachlich die Kapitalanlage zu bewerten. Wenn sie die Anlage verstehen und die damit verbundenen Risiken einschätzen können, erhöht dies im Allgemeinen auch die Qualität der Plattform. Die guten Anlageprodukte werden sich durchsetzen und zufriedene Anlegende werden der Plattform auf Dauer die Treue halten.

Cashlink: Und was sollten Anlegende beachten, die eine solche Investmentplattform nutzen möchten?

Tobias Hirsch: Mancher Prozessablauf mag etwas sperrig wirken und man fragt sich, warum diese oder jene Abfrage oder Bestätigung notwendig ist. Dies sind aber die gesetzlichen Vorgaben, über die man zwar manchmal diskutieren kann, grundsätzlich aber durchaus ihre Berechtigung haben. Die Anlegenden sollten sich immer die Zeit nehmen, möglichst viele Informationen über das angebotene Finanzprodukt aufzunehmen und diese selbst bewerten. Nicht zu vergessen ist: Hohe Renditen werden mit hohem Risiko bezahlt. Nahezu alle angebotenen Kapitalanlagen haben ein Totalverlustrisiko. Verstehe ich das Investment und ist die Rendite das Risiko wert? Dies Frage müssen sich die Anlegenden stellen und selber für sich beantworten. Lasst Euch da nicht hetzen!

Cashlink: Wie schätzen Sie die Regulatorik im Feld der Investmentplattformen ein? Gibt es zu große Hürden oder sind Gesetze zu locker?

Tobias Hirsch: Im Großen und Ganzen passt es schon. Die bisherige Regulierung hat bereits viel erreicht. Ich gehe davon aus, dass die Blockchain-Technologie bei der Entwicklung von Kapitalanlagen eine immer stärkere Rolle spielen wird, da die Transaktionskosten des Finanzinstrumentes signifikant gesenkt werden. Somit wird der Vertrieb von Kapitalanlagen im Wesentlichen unter das Kreditwesengesetz fallen. Damit erreicht man ein gleichförmiges Qualitätsniveau im Vertrieb von Kapitalanlagen. Nach meiner Einschätzung wird es immer wieder zu Veränderungen in der Regulierung kommen. Das ist ein fortwährender Prozess.

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