Rechtliche Dokumente zur Kryptowertpapierregisterführung
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Allgemeine Nutzungsbedingungen der Cashlink Technologies GmbH
Stand: 06. Februar 2024
Die Cashlink Technologies GmbH, Sandweg 94, 60316 Frankfurt am Main (nachfolgend auch „Cashlink“ genannt) erbringt die Kryptowertpapierregisterführung gem. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 8 KWG auf Grundlage der Übergangsvorschrift gem. § 65 Abs. 2 KWG vorläufig. Die Registerführung als solche stellt keine Verwahrung im Sinne des Depotgesetzes, Anlagevermittlung oder Emissionsgeschäft dar.
Die folgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen beziehen sich auf
- die Eintragung in das Kryptowertpapierregister (§ 8 eWpG),
- die Änderung des Registerinhalts (§ 18 eWpG),
- die Umtragung (§ 4 Abs. 8, 18 Abs. 4 eWpG),
- die Einsichtnahme in das Kryptowertpapierregister (§ 10 eWpG),
- das Auskunftsverlangen gegenüber dem Kryptowertpapierregisterführer (§ 10 eWpG) sowie
- die Erteilung eines Registerauszugs (§ 19 eWpG).
Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Cashlink sowie den Teilnehmer:innen des Kryptowertpapierregisters im Rahmen der Inhaberschuldverschreibungen, bei denen Cashlink die Kryptowertpapierregisterführung übernommen hat.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen als ungültig oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Allgemeinen Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
1. DEFINITIONEN
Für Zwecke dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten neben den im Text definierten Begriffen die folgenden Definitionen:
1.1. „Emittent“ ist ein Unternehmen, das Kryptowertpapiere ausgibt.
1.2. „Kryptowertpapier“ ist ein elektronisches Wertpapier, das in ein Kryptowertpapierregister eingetragen ist.
1.3. „Emissionsbedingungen“ sind der niedergelegte Inhalt des Rechts, für das ein Kryptowertpapier eingetragen wird, einschließlich der Nebenbestimmungen.
1.4. „Inhaber:innen eines Kryptowertpapiers“ ist der:diejenige, der:die als Inhaber:in eines Kryptowertpapiers oder eines bestimmten Anteils an einer Gesamtemission in einem Kryptowertpapierregister eingetragen ist.
1.5. „Berechtigte:r“ ist, wer das Recht aus einem Kryptowertpapier innehat.
1.6. „Teilnehmer:innen“ sind
1.6.1. der Emittent eines Kryptowertpapiers,
1.6.2. der:die Inhaber:in eines Kryptowertpapiers,
1.6.3. jede bestimmte Person, zugunsten derer in einem Kryptowertpapierregister eine Verfügungsbeschränkung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 eWpG eingetragen ist,
1.6.4. jede:r Dritte, für den:die ein Recht in einem Kryptowertpapierregister gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 eWpG eingetragen ist und
1.6.5. wer aufgrund einer Vereinbarung mit der registerführenden Stelle Zugang zu den Funktionen des Registers erhält.
1.7. „Umtragung“ ist die Ersetzung des Inhabers eines im Kryptowertpapierregister eingetragenen Kryptowertpapiers durch einen neuen Inhaber.
2. EINTRAGUNG IN DAS KRYPTOWERTPAPIERREGISTER
2.1. Der Emittent bewirkt die Eintragung in das Kryptowertpapierregister und übermittelt Cashlink die nach § 17 Abs. 1 eWpG erforderlichen Angaben.
2.2. Die erstmalige Eintragung der Angaben zu Verfügungsbeschränkungen und Rechten Dritter nach § 17 Abs. 2 eWpG erfolgt aufgrund einer Weisung. Ziffer 3 Abs. 1, 3, 5 und 6 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen finden entsprechende Anwendung.
2.3. Die Angabe des Inhabers im Kryptowertpapierregister erfolgt pseudonymisiert, indem Cashlink dem Inhaber eine eindeutige Kennung zuordnet.
3. ÄNDERUNG DER REGISTERANGABEN
3.1. Cashlink nimmt Änderungen der Registerangaben nur auf Grund einer Weisung vor. „Weisungsberechtigte Personen“ sind:
3.1.1. Inhaber:in, es sei denn, der registerführenden Stelle ist bekannt, dass diese:r nicht berechtigt ist, oder
3.1.2. eine Person oder Stelle, die hierzu berechtigt ist
- durch Gesetz,
- auf Grund eines Gesetzes,
- durch Rechtsgeschäft,
- durch gerichtliche Entscheidung oder
- durch vollstreckbaren Verwaltungsakt.
3.2. Im Falle einer Änderung einer eingetragenen Verfügungsbeschränkung sichert der:die Inhaber:in über seine:ihre Weisung hinaus Cashlink zu, dass die Zustimmung der durch die Verfügungsbeschränkung begünstigten Personen zu der Änderung vorliegen. Im Falle einer Änderung der eingetragenen Rechte Dritter tritt an die Stelle des:r Inhaber:in der:die eingetragene Dritte.
3.3. Die Weisung zur Änderung der Registerangaben im Kryptowertpapierregister nimmt Cashlink entgegen. Cashlink behält sich Änderungen dieses Prozesses vor. Der Eingang der Weisung wird von Cashlink mit einem Zeitstempel versehen.
3.4. Änderungen der Registerangaben nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 eWpG erfolgen nur mit Zustimmung des Emittenten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
3.5. Änderungen des Registerangaben erfolgen durch Cashlink in der Reihenfolge des Eingangs der Weisungen und werden mit einem Zeitstempel versehen (Prioritätsprinzip).
3.6. Hat Cashlink eine Änderung des Registerinhalts ohne Weisung oder ohne Zustimmung des Emittenten vorgenommen, wird Cashlink die Änderung unverzüglich rückgängig machen. Art. 17 DSGVO bleibt unberührt. Eine Änderung zur Korrektur offenbarer Unrichtigkeiten ist nicht rückgängig zu machen.
4. UMTRAGUNG
4.1. Die Umtragung des Eigentums an einem Kryptowertpapier auf die erwerbende Person erfordert die vorherige Weisung des:der Berechtigten. Die Weisung des:der Berechtigten erfolgt, indem der:die Berechtigte eine Weisung in Form einer Transaktion an das Kryptowertpapierregister sendet. Die Authentifizierung erfolgt dabei über die Signatur der Transaktion, die mit einem privaten Schlüssel vorgenommen werden muss, welcher einer öffentlichen Netzwerk-Adresse des Berechtigten zugeordnet werden kann.
4.2. Der:die Berechtigte muss folgende Daten angeben:
- die eindeutige Kennnummer des Kryptowertpapiers,
- die öffentliche Netzwerk-Adresse der erwerbenden Person und
- die Stückzahl.
4.3. Cashlink stellt sicher, dass die Umtragung innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt.
5. EINSICHTNAHME
5.1. Teilnehmer:innen können die sie betreffenden Registerangaben jederzeit abrufen.
5.2. Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, gewährt Cashlink Einsicht in das Kryptowertpapierregister.
5.3. Der Einsichtnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch per Email an registerfuehrung@cashlink.de oder für Inhaber:innen über die Vermittlungsplattform, über die das Kryptowertpapier gezeichnet wurde, möglich. Cashlink behält sich Änderungen dieses Prozesses vor.
5.4. Der:die Einsichtnehmende muss darlegen, für welchen Registereintrag und welchen Zeitraum oder Zeitpunkt Einsicht beantragt wird.
5.5. Der:die Einsichtnehmende gibt an, ob er:sie Teilnehmer:in ist oder gibt die Umstände an, aus denen sich das berechtigte Interesse zur Einsichtnahme ergibt.
5.6. Eine zuständige Aufsichts-, Ordnungs- oder Strafverfolgungsbehörde sichert bei ihrer Antragstellung zu, dass die Einsichtnahme zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. § 10 Abs. 4 S. 2 eWpG i.V.m. § 34 Abs. 4 S. 1 BMG bleiben unberührt.
6. AUSKUNFT
6.1. Auskünfte, die über die Angaben im Kryptowertpapierregister zum eingetragenen Kryptowertpapier hinausgehen, einschließlich der Auskunft über die Identität und die Adresse des:der Inhaber:in, erteilt Cashlink nur, soweit
6.1.1. der:diejenige, der:die Auskunft verlangt, ein besonderes berechtigtes Interesse darlegt,
6.1.2. die Erteilung der Auskunft für die Erfüllung des Interesses erforderlich ist und
6.1.3. die Interessen des:der Inhaber:in am Schutz seiner:ihrer personenbezogenen Daten das Interesse des:derjenigen, der Auskunft verlangt, nicht überwiegen.
6.2. Die Auskunft ist ausschließlich elektronisch per Email an registerfuehrung@cashlink.de möglich.
6.2.1. Die Auskunft beantragende Person muss darlegen, für welche Informationen und welchen Zeitraum oder Zeitpunkt Auskunft beantragt wird.
6.2.2. Die Auskunft beantragende Person gibt an, ob sie Inhaber:in ist oder gibt die Umstände an, aus denen sich das besondere berechtigte Interesse zur Auskunft ergibt.
6.2.3. Eine zuständige Aufsichts-, Ordnungs- oder Strafverfolgungsbehörde sichert bei ihrer Antragstellung zu, dass die Auskunft zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist. § 10 Abs. 4 S. 2 eWpG i.V.m. § 34 Abs. 4 S. 1 BMG bleiben unberührt.
6.3. Anträge von Teilnehmer:innen auf Auskunft über das Protokoll zu den betreffenden erfolgten Einsichtnahmen oder Auskunftserteilungen können ausschließlich elektronisch per Email an registerfuehrung@cashlink.de gestellt werden.
6.4. Gesetzliche Auskunftsrechte nach datenschutzrechtlichen oder sonstigen Vorschriften bleiben unberührt und werden am Ende dieses Dokuments in der Datenschutzerklärung näher erläutert.
7. REGISTERAUSZUG
7.1. Cashlink stellt dem:der Inhaber:in eines Kryptowertpapiers auf Verlangen einen Registerauszug in Textform zur Verfügung, sofern dies zur Wahrnehmung seiner:ihrer Rechte erforderlich ist.
7.2. Ist der:die Inhaber:in eines Kryptowertpapiers ein Verbraucher, so stellt Cashlink dem:der Inhaber:in zu folgenden Zeitpunkten einen Registerauszug in Textform zur Verfügung:
7.2.1. nach Eintragung eines Kryptowertpapiers in das Register zugunsten des Inhabers,
7.2.2. bei jeder Veränderung des Registerinhalts, die den Inhaber betrifft, und
7.2.3. einmal jährlich.
7.3. Das Verlangen und die Erteilung eines Registerauszugs nach Nr. 7.1 erfolgen ausschließlich elektronisch per Email an registerfuehrung@cashlink.de. Cashlink behält sich Änderungen dieses Prozesses vor.
8. DATENSCHUTZ, REGISTERGEHEIMNIS
8.1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des Kryptowertpapierregisters, der Führung des Kryptowertpapierregisters durch Cashlink, der Abwicklung von Anfragen, Weisungen und Anträgen, der Protokollierung, der Identifizierung und Authentifizierung sowie internen und behördlichen Prüfungen erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der Erbringung der Kryptowertpapierregisterführung und der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen von Cashlink. Nähere Informationen hierzu befinden sich in unserer Datenschutzerklärung für die Kryptowertpapierregisterführung.
8.2. Cashlink darf die von dem:der Teilnehmer:in an sie übermittelten
personenbezogenen Daten ausschließlich zu den nach Gesetz oder diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen vorgesehenen Zwecken verwenden, es sei denn, die betroffene Person hat eine weitergehende Einwilligung erteilt oder die Verarbeitung zu weitergehenden Zwecken ist gesetzlich zulässig.
8.3. Cashlink wird alle Informationen, die ihr im Rahmen und/oder im Zusammenhang mit der Kryptowertpapierregisterführung zugänglich gemacht werden, vertraulich behandeln, weder direkt noch indirekt gegenüber Dritten benutzen, nicht veröffentlichen und nicht für andere als die in diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen und nach Gesetz vorgesehenen Zwecken verwenden. Eine Offenlegung erfolgt nur in den behördlich oder gesetzlich vorgeschriebenen Fällen und wird auf den zwingend vorgeschriebenen Inhalt beschränkt. Cashlink ist berechtigt, Informationen an Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen, ein verbundenes Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG, eine Beteiligungsgesellschaft, deren Geschäfte von derselben Managementgesellschaft geführt werden und an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte weiterzugeben, soweit dies
zur Kryptowertpapierregisterführung erforderlich ist. Eine Vertraulichkeitspflicht besteht nicht mehr, wenn es sich um Informationen handelt, die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits öffentlich bekannt sind.
9. NUTZUNG DES KRYPTOWERTPAPIERREGISTER
9.1. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der niedergelegten Emissionsbedingungen ist ausschließlich der jeweilige Emittent verantwortlich.
9.2. Cashlink weist darauf hin, dass Cashlink keine Dienstleistungen im Hinblick auf die Verwahrung und den Transfer der Kryptowertpapiere übernimmt. Dienstleistungen, die die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Token oder anderen Kryptowerten oder den kryptografischen Schlüsseln betreffen, übernimmt der Anbieter des digitalen Schließfachs (Wallet).
9.3. Soweit eine Person berechtigte Einsicht in die Dokumentation der
Kryptowertpapierregisterführung gegenüber Cashlink verlangt, kann Cashlink die betreffende Dokumentation in englischer Sprache zur Verfügung stellen.
10. HAFTUNG
10.1. Für den wirtschaftlichen Erfolg des vom:von der Berechtigten erworbenen Kryptowertpapiers, den Ausfall von Zahlungen und das Risiko der Insolvenz des Emittenten haftet Cashlink nicht.
10.2. Erfolgt aufgrund der Weisung des:der Berechtigten die Umtragung des Eigentums an einem Kryptowertpapier auf die erwerbende Person, haftet Cashlink nicht für Schäden des:der Berechtigten oder Dritter, die durch einen Mangel, eine sonstige Leistungsstörung oder die Unwirksamkeit des der Umtragung zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfts entstehen.
11. AUFSICHT, SCHLICHTUNG
11.1. Cashlink unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
11.2. Eine Beschwerde kann der:die Teilnehmer:in jederzeit an Cashlink per E-Mail an registerfuehrung@cashlink.de richten.
11.3. Cashlink hat sich keiner freiwilligen (privaten) Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung angeschlossen. Bei Streitigkeiten zwischen Cashlink und den Beteiligten in Zusammenhang mit der Kryptowertpapierregisterführung besteht unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit eine bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen (Referat ZR 3, Graurheindorfer Straße 108, D-53117 Bonn, Fon: 0228 / 4108-0, Fax: 0228 / 4108-62299, schlichtungsstelle@bafin.de, Internet: www.bafin.de).
E-Mail: Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser
Verbraucherschlichtungsstelle ist Cashlink verpflichtet und bereit.
12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1. Änderungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen bietet Cashlink den Teilnehmer:innen über den Login-Bereich der Vertriebsplattform und/oder per E-Mail an die bei Cashlink hinterlegte E-Mail-Adresse jeweils in Textform an. Der:die Teilnehmer:in kann den Änderungen zustimmen, sie ablehnen oder nichts weiter unternehmen.
Sofern die von Cashlink vorgeschlagenen Änderungen nicht unmittelbar die vertraglichen Hauptleistungspflichten (siehe Ziffer 2 bis 7) betreffen, gilt die Zustimmung des:der Teilnehmer:in zu den Änderungen als erteilt, wenn Cashlink die Änderungen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens dem:der Teilnehmer:in anbietet und der:die Teilnehmer:in den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist widerspricht (Zustimmungsfiktion). Auf diese Genehmigungswirkung wird Cashlink den:die Teilnehmer:in im Änderungsangebot besonders hinweisen.
Die Zustimmungsfiktion gilt auch für Änderungen, wenn es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt, namentlich solche Änderungen die lediglich der Klarstellung dienen, lediglich Cashlink ́s Hauptleistungspflichten um zusätzliche Leistungskomponenten ergänzen, welche der:die Teilnehmerin nicht in Anspruch nehmen muss, oder für den:die Teilnehmer:in ausschließlich vorteilhaft sind, insbesondere weil bestehende Leistungskomponenten zu Gunsten des:der Teilnehmer:in verbessert werden, sofern solche Änderungen nicht so tiefgreifend in das Vertragswerk eingreifen, dass dies dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkäme.
Darüber hinaus gilt die Zustimmungsfiktion auch für Änderungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen, wenn diese dazu dienen, zwingenden rechtlichen Vorgaben aus Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, oder einer verbindlichen Verfügung einer für Cashlink zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), zu entsprechen. Macht Cashlink von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der:die Teilnehmer:in den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird Cashlink den:die Teilnehmer:in in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
Im Übrigen bedürfen Änderungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu ihrem Wirksamwerden der Zustimmung des:der Teilnehmer:in.
12.2. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen und das Rechtsverhältnis zwischen Cashlink und den Teilnehmer:innen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vorbehaltlich anderer gesetzlich zwingender Bestimmungen (beispielsweise für Verbraucher) wird als Gerichtsstand der Sitz von Cashlink vereinbart.
12.3. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen als ungültig oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Allgemeinen Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Ergänzende Dokumentationsanforderungen des eWpRV
Stand: 22. Juni 2023
Die Cashlink Technologies GmbH hat eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 S. 1 KwG zur Führung eines Kryptowertpapierregisters nach § 16 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG).
Die folgenden Dokumentationen tragen den Veröffentlichungspflichten nach §12 eWpRV und § 18 eWpRV Rechnung.
1. Teilnahme, Aussetzung und Austritt
Die Dokumentation über Cashlinks Teilnahmekriterien (§§ 13 Abs. 1 Nr. 4, 18 Abs. 1 eWpRV) sowie über das Verfahren der Aussetzung der Teilnahme und den ordentlichen Austritt (§ 18 Abs. 5 eWpRV) finden Sie hier.
2. Zeitraum für die Gültigkeit der Umtragung im Register (§ 12 Abs. 1 eWpRV)
Der Zeitraum, nach dem von der Gültigkeit der Umtragung ausgegangen werden kann, ergibt sich in Abhängigkeit des verwendeten Standard-DLT-Netzwerks und bezieht sich auf die Zeit bis zur Validierung von einer Anzahl n an weiteren Blöcken, nach derer mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,999% ein Block nicht Teil einer später verworfenen Kette sein wird.
Netzwerk | Zeitraum | Anzahl an Blöcken | Stand |
Polygon | 64 Sekunden | 32 Blöcke | 22. Juni 2023 |
Ethereum | 48 Sekunden | 4 Blöcke | 22. Juni 2023 |
Datenschutzerklärung der Cashlink Technologies GmbH für die Kryptowertpapierregisterführung im Sinne des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG)
Unsere Datenschutzerklärung beschreibt, welche personenbezogenen Daten Cashlink Technologies GmbH (“Cashlink”), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Lars Olsson, Michael Duttlinger und Dorette Daume, Sandweg 94, 60316 Frankfurt am Main bei der Nutzung des Kryptowertpapierregisters über Sie erhebt, bearbeitet, nutzt und speichert.
Unter Nutzung des Kryptowertpapierregisters von Cashlink werden u.a. folgende Tätigkeiten verstanden: Führung des Kryptowertpapierregisters durch Cashlink, Abwicklung von Anfragen, Weisungen und Anträgen durch Teilnehmer:innen des Kryptowertpapierregisters von Cashlink, Protokollierung von Anfragen, Identifizierung und Authentifizierung sowie Verwendung der Daten bei internen und behördlichen Prüfungen. Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des Kryptowertpapierregisters erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient der Erbringung der Kryptowertpapierregisterführung und der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen von Cashlink.
Als personenbezogene Daten gelten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur übermittelt, wenn dies zum Zweck der Vertragsabwicklung erforderlich ist, Sie zuvor eingewilligt haben oder soweit gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder verlangen.
Cashlink wird alle Informationen, die ihr im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Kryptowertpapierregisterführung zugänglich gemacht werden, vertraulich behandeln, weder direkt noch indirekt gegenüber Dritten benutzen, nicht veröffentlichen und nicht für andere als die in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und nach Gesetz vorgesehenen Zwecken verwenden. Eine Offenlegung erfolgt nur in den behördlich oder gesetzlich vorgeschriebenen Fällen und wird auf den zwingend vorgeschriebenen Inhalt beschränkt. Cashlink wird Informationen an Mitarbeitende, Erfüllungsgehilfen, ein verbundenes Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG, eine Beteiligungsgesellschaft, deren Geschäfte von derselben Managementgesellschaft geführt werden und an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte weitergeben, soweit dies zur Kryptowertpapierregisterführung erforderlich ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Diese Erklärung kann jederzeit aktualisiert werden, wobei wir Sie immer über Änderungen informieren.
1.Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist die Cashlink. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte per Post an Cashlink unter der oben angegebenen Geschäftsadresse oder unter support@cashlink.de. Ausgenommen von der Löschung Ihrer Daten ist die Speicherung Ihrer Nutzungs- und Bewegungsdaten aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Unseren Datenschutzbeauftragten, Herrn Thomas Reimann, erreichen Sie unter datenschutz@leistungen.de oder unter der Postanschrift beratergruppe:Leistungen PartGmbB, Rüppurrer Str. 4, 76137 Karlsruhe.
Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der von Ihnen bei der Nutzung des Kryptowertpapierregisters erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt durch:
Cashlink Technologies GmbH, Sandweg 94, 60316 Frankfurt am Main, Deutschland
E-Mail: registerfuehrung@cashlink.de
Nähere Informationen zu Cashlink finden Sie in unserem Impressum auf unserer Website: https://cashlink.de/imprint/
2. Anwendungsbereich und Abgrenzung
Diese Datenschutzerklärung gilt nur im Rahmen der Nutzung des Kryptowertpapierregisters von Cashlink und damit insbesondere nicht für sonstige Datenverarbeitungen durch Cashlink. Für solche sonstigen Datenverarbeitungen finden Sie die Datenschutzerklärung unter folgendem Link: https://cashlink.de/privacy-policy/. Sie gilt ferner insbesondere nicht für Websites, auf die Sie über einen Link weitergeleitet werden.
3. Rechtsgrundlagen für die Datenbearbeitung
Cashlink erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten rechtmäßig sowie nach Treu und Glauben. Abhängig vom Zweck der jeweiligen Datenbearbeitung bearbeitet Cashlink Ihre personenbezogenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:
- Vertragliche Pflichten: Mit erster Priorität erhebt und bearbeitet Cashlink personenbezogene Daten im Rahmen der Anbahnung und Durchführung von Verträgen mit Kund:innen, insbesondere um das Kryptowertpapierregister von Cashlink zu nutzen.
- Gesetzliche Pflichten: Cashlink muss die anwendbaren Gesetze einhalten und kann aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder einer behördlichen Anordnung zur Auskunft, Meldung und Herausgabe von personenbezogenen Daten verpflichtet werden.
- Zur Wahrung berechtigter Interessen: Soweit erforderlich, bearbeitet Cashlink Ihre personenbezogenen Daten über die eigentliche Vertragserfüllung hinaus zur Wahrung von eigenen berechtigten Interessen oder berechtigten Interessen von Dritten, insbesondere zur Überwachung und Steuerung von Geldwäsche oder anderen operationellen Risiken, für Planungs-, Produktentwicklungs- und statistische Zwecke, für Marketing- und Marktforschungszwecke, um angemessen über das Cashlink Dienstleistungsangebot zu informieren und zur Wahrnehmung und Sicherung von Ansprüchen von Cashlink im Falle von Forderungen an Cashlink bzw. an die Plattform-Partner von Cashlink, sowie zur Wahrung der Sicherheit der Teilnehmer:innen und Mitarbeitenden.
- Einwilligung: Bei weiteren, über die eigentliche Vertragserfüllung hinausgehenden Bearbeitungszwecken, kann die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung basieren, die Sie jederzeit widerrufen können.
4. Verwendete personenbezogene Daten
Cashlink strebt an, nur so viele Daten über Sie zu speichern, dass Cashlink die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Teilnehmer:innen der komplette Funktionsumfang bei höchstmöglicher Sicherheit angeboten werden kann. Damit wir Ihnen die Nutzungsmöglichkeiten vertragsgemäß anbieten können, erhebt, speichert, bearbeitet und nutzt Cashlink personenbezogene Daten. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn Cashlink aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist, Sie vorher entsprechend eingewilligt haben, oder soweit diese Dritten ein berechtigtes Interesse geltend machen können. Zusatzangebote, die eine Weiterbearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bedingen, bedürfen Ihrer expliziten Zustimmung.
4.1. Datenerhebung bei Zeichnung eines Kryptowertpapiers und erstmaliger Eintragung im Kryptowertpapierregister von Cashlink
Art der personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DS-GVO: Kontaktdaten, Angaben zur Investition, Bankdaten, insbesondere:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnadresse
- Geschäftsadresse
- Telefonnummer
- Faxnummer
- IP-Adresse
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- Beruf und berufliche Funktion
- Bildungsabschluss
- IBAN und BIC
- Wertpapierdepotnummer und BIC
- Steueridentifikationsnummer
- Status als politisch exponierte Person (PeP), Familienmitglied einer politisch exponierten Person, Person oder einer bekanntermaßen nahestehenden Person im Sinne des Geldwäschegesetzes
- Auflistung in einer Sanktionsliste (EU, Bundesbank, FAFT, etc.)
- Wirtschaftliche Berechtigung im Sinne des Geldwäschegesetzes
- Angaben zum geplanten Anlageverhalten
- Mittelherkunft
- Angaben zu Einkommen und Vermögen sowie ggf. Nachweise hierzu
- Wallet-Adressen
- Personalausweisdaten
- Reisepassdaten
- Eigenschaft als Vertreter einer Gesellschaft
Es ist im Einzelfall denkbar, dass nicht alle der vorstehenden Daten erhoben werden.
4.2 Datenerhebung bei der Erteilung von Weisungen durch berechtigte Personen
Art der personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DS-GVO: Erkennungsdaten der berechtigten und erwerbenden Personen insbesondere:
- Persönlicher Schlüssel zur Signatur der Weisung
- Öffentliche Netzwerk-Adresse der erwerbenden Person
- Falls die erwerbende Person noch nicht gem. geldwäscherechtlicher Anforderungen identifiziert ist, sind ebenfalls die Informationen, genannt unter 4.1,. zu erheben. Es ist im Einzelfall denkbar, dass nicht alle der dort genannten Daten erhoben werden.
4.3 Datenerhebung bei Einsichtnahme und Auskunftsersuchen Dritter auf Grund eines berechtigten Interesses:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnadresse
- Geschäftsadresse
- Telefonnummer
- Staatsangehörigkeit
- Beruf und berufliche Funktion
- Status als politisch exponierte Person (PeP), Familienmitglied einer politisch exponierten Person
- Auflistung in einer Sanktionsliste (EU, Bundesbank, FAFT, etc.)
- Wirtschaftliche Berechtigung im Sinne des Geldwäschegesetzes
- Personalausweisdaten
- Reisepassdaten
- Eigenschaft als Vertreter einer Gesellschaft
- Handelsregisternummer
- Vor- und Nachnamen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Vor- und Nachnamen der gesetzlichen Vertreter und, sofern ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person ist, von dieser Person die o.g. Angaben
Es ist im Einzelfall denkbar, dass nicht alle der vorstehenden Daten erhoben werden.
4.4 Identifikationsverfahren: Cashlink ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität im Rahmen der Zeichnung oder des Erwerbs eines Kryptowertpapiers, das im Kryptowertpapierregister von Cashlink eingetragen ist, durch ein gültiges Ausweisdokument zu überprüfen und bestimmte Angaben des Ausweisdokuments zu speichern. Hierzu stellen Ihnen Cashlink’s Plattform-Partner die gem. BaFin erlaubten Identifikationsverfahren (PostIdent, VideoIdent und eID) zur Verfügung, welche die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen. Cashlink verweist dazu auch auf die Hinweise der BaFin BaFin-Rundschreiben 3/2017 (GW)
vom 10.04.2017 und Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz. Die Durchführung der Identifikation erfolgt im Auftrag der Plattform-Partner von Cashlink, gegebenenfalls der Effecta GmbH, Am Sportplatz 13, 61197 Florstadt sowie im Auftrag von Cashlink selbst durch die Anbieter Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, 53113 Bonn oder IDnow GmbH, Auenstraße 100, 80469 München (“Identifikationsanbieter”). Die Identifikationsfeststellung und Übertragung der Daten erfolgt dabei auf einem verschlüsselten Übertragungsweg.
Für alle Verfahren übermittelt der Plattform-Partner Ihre personenbezogenen Daten an den jeweiligen Identifikationsanbieter. Dies erfolgt unter Zuhilfenahme des technischen Providers Lionware GmbH, Im Kaisemer 13a, 70191 Stuttgart, Lionware stellt zunächst einen Link zur Verfügung, womit die Teilnehmer:innen das Identifikationsverfahren starten können und stellt Cashlink und gegebenenfalls der Effecta GmbH die festgestellten Daten zur Verfügung. Weiterhin nimmt Lionware Anhand von Namen, ggf. Geburtsnamen und sowie Geburtsdatum eine Prüfung auf Einträge der:des Teilnehmer:Teilnehmerin in Sanktionslisten vor und stellt Cashlink das Ergebnis zur Verfügung.
Art der personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DS-GVO: Erkennungsdaten der berechtigten und erwerbenden Personen insbesondere:
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wohnadresse
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- E-Mail Adresse
- Mobilfunknummer
4.5 Der Identifikationsanbieter ordnet diesen Daten einer Vorgangsnummer zu. Im Rahmen des Identifikationsprozesses werden Fotos oder Kopien Ihrer Ausweisdokumente und Ihnen erstellt. Diese Fotos werden unter Zuhilfenahme von Lionware an Cashlink und gegebenenfalls an die Effecta GmbH übermittelt bzw. von Cashlink an die Effecta GmbH weitergeleitet. Das zwischen Ihnen und dem:der Mitarbeitenden des Identifikationsanbieters geführte Gespräch wird zu gesetzlich vorgegebenen Nachweiszwecken aufgezeichnet und gespeichert. Der:die Mitarbeitende des Identifikationsanbieters wird Sie zu Beginn des Prozesses um Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Erstellung der Fotos und zur Aufzeichnung des Gesprächs bitten. Die Daten werden an Cashlink und gegebenenfalls an die Effecta GmbH übermittelt bzw. von Cashlink an die Effecta GmbH weitergeleitet. Für die weitere Informationen hinsichtlich der Datenspeicherung durch die Identifikationsanbieter und den technischen Provider Lionware verweisen wir auf deren Datenschutzerklärungen:
4.6 Investor-Portal der Cashlink Plattform-Partner: das Investor-Portal der Cashlink Plattform-Partner zeigt den Inhaber:innen von Kryptowertpapieren, die im Kryptowertpapierregister von Cashlink eingetragen sind, Ihre eigenen personenbezogenen Daten wie z.B. Name, E-Mail-Adresse und Wohnadresse an.
5. Nutzung nicht-personenbezogener (anonymer) Daten
Nicht-personenbezogene (anonyme) Daten, wie z.B. Statistiken über Ihr verwendetes Gerät oder Transaktionsdaten können nicht verwendet werden, um auf Ihre Person Rückschlüsse zu ziehen. Cashlink nutzt solche Daten, um die Leistung und das Angebot von Cashlink dauernd zu optimieren.
6. Schutz und Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten
Sämtliche Kommunikation ist durch das standardisierte Protokoll TLS/SSL verschlüsselt. Transaktionen werden grundsätzlich über einen Schnittstellen-Layer
auf Basis einer gesicherten Application Programming Interface Programmierschnittstelle abgewickelt. Alle Daten befinden sich im Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen und Amazon Web Services EMEA SARL, 38, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg, Hosting Region: EU-Central Frankfurt. Cashlink unterliegt der DS-GVO.
7. Einsatz von Dienstleistungen Dritter
Cashlink ist für ihre Dienstleistungen teilweise auf die Dienstleistungen Dritter angewiesen. Ihre personenbezogenen Daten sind in jedem Fall immer geschützt. Um technische und organisatorische Dienstleistungen Dritter zu nutzen, die Cashlink für die Erfüllung der in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecke oder Cashlink’s sonstige Geschäftstätigkeit benötigen, können personenbezogene Daten der Nutzer:innen in den Systemen solcher Dienstleister abgelegt werden. Cashlink’s Dienstleister unterstehen den jeweiligen Datenschutzgesetzen und sind überdies vertraglich verpflichtet, die personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag von Cashlink und nach Instruktionen durch Cashlink zu bearbeiten. Cashlink verpflichtet sich, ihre Dienstleister zur Einhaltung von technischen und organisatorischen Maßnahmen, die den Schutz der personenbezogenen Daten sicherstellen.
8. Übertragung von personenbezogenen Daten ins Ausland
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten außerhalb von Deutschland findet statt, soweit es zur Erbringung von Leistungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist oder Ihre Einwilligung vorliegt. Cashlink stellt sicher, dass der:die Empfänger:innen der personenbezogenen Daten ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.
9. Weitergehende Informationen und Auskunft
Auf Wunsch wird Ihnen Cashlink Auskunft über alle zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten, Empfänger:innen oder Kategorien von Empfänger:innen, die personenbezogene Daten über Sie von Cashlink erhalten haben, und den Zweck der Speicherung erteilen. Sie haben ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten, soweit gesetzlich nichts dagegen spricht. Sie haben das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch zu erheben.
Sie können die Erlaubnis zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die Zukunft widerrufen, soweit die Verarbeitung auf Grund einer Einwilligung erfolgt. Der Widerruf der Einwilligung kann dazu führen, dass Cashlink ihre Dienste nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stellen kann.
Sie haben darüber hinaus das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.